Prüfzeichenbehälter
Prüfzeichenbehälter
:Zugelassener Fachbetrieb nach § 19 WHG sowie VbF zur Erstellung von Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Dosieren und Behandeln wassergefährdender Stoffe unterliegen wir der Fremdüberwachung zur Qualitätssicherung beim TÜV Süddeutschland.
* Mögliche Nutzvolumen : 0,1 - 50 m³
* Alle Abmessungen sind möglich
Die zugelassenen Lagermedien sind aus der Medienliste des IFBT Berlin zu entnehmen.
PE–Lagerbehälter mit Bauartzulassung
Prüfzeichenbehälter
PE-Lagerbehälter und Rührwerksbehälter mit Bauartzulassung nach § 19 WHG,
LIKUSTA-Prüfnummer Z-40.21-63 vom IFBT Berlin.